Absenzenformular

Feuerschutzkommission der politischen Gemeinde Walenstadt

 

Bussentarif

der Feuerwehren Walenstadt und Walenstadtberg

( gültig ab Januar 2014 )

 

Reglement

 

1. Alle Übungen auf dem Übungsplan (inkl. Maschinisten, Kader und Spezialübungen, etc.) sind zu absolvieren oder sind entschuldigungspflichtig. Massgebend sind der Übungsplan sowie die Angaben auf der persönlichen Agenda.

Das Absolvieren von identischen Übungen mit gleichem inhaltlichem Stoffprogramm wird nicht als Ersatzübung angerechnet

 

2. Die Entschuldigungen müssen bis spätestens zwei Tage nach der Übung schriftlich beim Fourier eintreffen.

 

3. Entschuldigte Übungen müssen bei der nächstmöglichen Gelegenheit in einem anderen Zug nachgeholt werden. (Ersatzübung auf oben erwähnter, schriftlicher Entschuldigung mit Datum angeben !! ).

 

4. Als Entschuldigungsgründe ohne Besuch einer Ersatzübung gelten :

• Krankheit und Unfall des Fw-Angehörigen, mit Kopie Arztzeugnis !

• Militär- oder Zivilschutzdienst, mit Kopie Aufgebot !

• Spezielle Aus- und Weiterbildung, mit Kopie Schulungsprogramm !

• Todesfall oder schwere Krankheiten in der Familie

 

5. Bei Entschuldigungen mit anderen wichtigen Gründen ist vorgängig jedoch mindestens 2 Tage vor stattfindender Übung eine Bewilligung beim Kommando einzuholen.

 

Bussenansatz

Die Bussen für unentschuldigtes Fernbleiben der Übungen oder regelwidriger Handhabung des oben aufgeführten Reglements betragen 35.00 Fr. / pro Übung


Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.